Investitionsprämie für Unternehmen mit Sitz in Österreich

Um den wirtschaftlichen Nebenwirkungen der COVID-19 Pandemie entgegenzuwirken, unterstützt die österreichische Bundesregierung Unternehmen mit einer Investitionsprämie.

Um den wirtschaftlichen Nebenwirkungen der COVID-19 Pandemie entgegenzuwirken, unterstützt die österreichische Bundesregierung Unternehmen mit einer Investitionsprämie.

Ziel des neuen Förderprogramms ist es, zur Sicherung der Betriebsstätten, Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungplätze beizutragen. Die Förderung ist von der österreichischen Bundesregierung und der austria wirtschaftsservice (aws) konzipiert worden. Anträge können über die Webseite der aws gestellt werden. Investitionen im Umfeld der Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit werden mit einem erhöhten Beitrag unterstützt. Die wichtigsten Informationen zur Prämie haben wir für Sie im Folgenden kurz zusammengefasst:

Was wird gefördert?

Gefördert werden aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden. Es gelten jedoch minimale (€ 5.000,00 ohne USt.) und maximale (€ 50 Mio. ohne USt.) Investitionsvolumengrenzen pro Unternehmen bzw. pro Konzern.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen förderungsfähig, die ihren Sitz in Österreich haben und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Berechtigt sind Unternehmen unabhängig von Branche oder Größe.

Wie hoch ist die Förderungssumme?

Neuinvestitionen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von 7% der Investititionskosten gefördert. 

Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung/Klimaschutz und/oder Gesundheit werden mit einem erhöhten Zuschuss von 14% unterstützt.

Was bedeutet das Konkret im Kontext der Digitalisierung?

Geeignet für die Förderung sind die Kosten für die Anschaffung von sowohl Hardware (z.B. für die Modernisierung des Arbeitsplatzes wie Projektoren und Whiteboards sowie Komponenten die für die Schaffung neuer IT-Lösungen notwendig sind), als auch Software oder für die Modernisierung oder den Ausbau der firmenigenen Infrastruktur.

Als erfahrener Digitalisierungspartner kann TIMETOACT unter anderem bei Themen wie Künstliche Intelligenz, Collaborationslösungen, Cloud- und Containertechnologien, Security und Access Management unterstützen, die ebenfalls mit einem Zuschuss von 14% förderbar sind.

Bitte beachten Sie, dass die oben stehenden Informationen nur einen Auszug der Bedingungen darstellen. Die vollständigen Eignungskriterien sowie detaillierte Informationen zur Antragstellung und Auszahlung finden Sie auf der Webseite der aws sowie im verlinkten Dokument.